§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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| 1) |
Der Verein führt den
Namen „1. Oberurseler Eintracht Frankfurt-Fanclub
Taunusquelle". |
| 2) |
Der Verein hat seinen Sitz in Oberursel. |
| 3) |
Das Geschäftsjahr des Vereins ist
das Kalenderjahr. |
§ 2 Mitgliedschaft
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| 1) |
Der Beitritt zum 1. Oberurseler Eintracht
Frankfurt-Fanclub Taunusquelle ist freiwillig. |
| 2) |
Die Beitrittserklärung hat schriftlich
bei den Vorstandsmitgliedern zu erfolgen. Die Mitgliedschaft wird
wirksam mit der Beitrittserklärung und der Vorauszahlung von
drei Monatsbeiträgen.
Mit der Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied die Satzung
des Vereins an. |
| 3) |
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich
erfolgen. |
§ 3 Mitgliedsbeiträge
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| 1) |
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages
wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. |
| 2) |
Jedes Mitglied ist zur monatlichen Beitragszahlung
verpflichtet. Schüler, Auszubildende, Studierende, Wehr- und
Zivildienstleistende sowie Arbeitslose zahlen den ermäßigten
Mitgliedsbeitrag. Über weitergehende Ermäßigungen
entscheidet im Einzefall der Vorstand. Bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres besteht Befreiung von der Beitragspflicht. |
| 3) |
Ein Mitglied, das mit seinen Beitragszahlungen
länger als 12 Monate im Rückstand ist, wird vom Vorstand
schriftlich aufgefordert, die ausstehenden Beträge innerhalb
eines Monats auszugleichen oder sich gegenüber dem Vorstand zum
Sachverhalt äußern. |
| 4) |
Ein Mitglied, das keiner der unter Abs.
3 angeführten Aufforderungen nachkommt, wird vom Vorstand aus
dem Verein ausgeschlossen, da davon auszugehen ist, dass an einer
weiteren Mitgliedschaft kein Interesse mehr besteht. |
§ 4 Mitgliederversammlung
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| 1) |
Es finden monatliche Mitgliederversammlungen
statt, auf denen den Verein betreffende Beschlüsse gefaßt
werden. |
| 2) |
Einmal jährlich ist eine Jahreshauptversammlung
einzuberufen, um Vorstandswahlen durchzuführen. Die Mitglieder
werden hierzu schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen
eingeladen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse
können mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst
werden. Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienen
Mitglieder erforderlich. |
| 3) |
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung
ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert
oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe
des Zwecks und der Gründe beantragt. |
§ 5 Vorstand
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| 1) |
Der Vorstand
des l. Oberurseler Eintracht Frankfurt-Fanclub Taunusquelle setzt
sich zusammen aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden
sowie der/dem Schatzmeister/in sowie der/dem stellvertretenden
Schatzmeister/in. Die Schriftführung wird nach Absprache innerhalb
des Vorstandes wahrgenommen. |
| 2) |
Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur
Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu
wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins
gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein
endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes. |
§ 5 a Kassenprüfer
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| 1) |
Die
Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit
beträgt ein Jahr und verlängert sich nach Ablauf der
Wahlperiode bis zur Neuwahl der Kassenprüfer. |
| 2) |
Die Aufgabe des Kassenprüfers ist es, die Kassengeschäfte des Vereins auf Richtigkeit zu überprüfen.
a) Eine Überprüfung hat mindestens einmal im JAhr zu
erfolgen, über das Ergebnis ist der
Jahreshauptversammlung zu berichten.
b) Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. |
| 3) |
Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein. |
§ 6 Auflösung
des Vereins
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| 1) |
Die Auflösung des Vereins kann
durch Beschluss der Mitgliederversammlung (§4 Abs. 2 der Satzung)
mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erfolgen. |
§ 7 Allgemeine
Bestimmungen
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| 1) |
Mitglieder, die nachweislich die Interessen
des Vereins schädigen, können nach Abstimmung aus dem Verein
ausgeschlossen werden. |
| 2) |
Mitglieder, die politisch radikale Gesinnungen
in die Öffentlichkeit tragen oder gewalttätig werden, können
nach Abstimmung aus dem Verein ausgeschlossen werden. |
| 3) |
Bei Fahrten zu Auswärtsspielen
von Eintracht Frankfurt sind die Mitglieder gehalten, verantwortungsvoll
mit Alkohol umzugehen und auf ordnungsgemäßes Verhalten
zu achten. |
Oberursel, den 07.04.2008 |
| gez. Thomas Willert |
gez. Markus Krombholz |
gez. Jörg Ullrich |
gez.
.Snjezana Glesc |
| 1. Vorsitzender |
2. Vorsitzender |
Schatzmeister |
Stellv.
Schatzmeisterin |
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