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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Mitgliedsbeiträge
§ 4 Mitgliederversammlung
§ 5 Vorstand
§ 5 a Kassenprüfer
§ 6 Auflösung des Vereins
§ 7 Allgemeine Bestimmungen



§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1) Der Verein führt den Namen „1. Oberurseler Eintracht Frankfurt-Fanclub Taunusquelle".
2) Der Verein hat seinen Sitz in Oberursel.
3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Mitgliedschaft

1) Der Beitritt zum 1. Oberurseler Eintracht Frankfurt-Fanclub Taunusquelle ist freiwillig.
2) Die Beitrittserklärung hat schriftlich bei den Vorstandsmitgliedern zu erfolgen. Die Mitgliedschaft wird wirksam mit der Beitrittserklärung und der Vorauszahlung von drei Monatsbeiträgen.
Mit der Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied die Satzung des Vereins an.
3) Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erfolgen.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2) Jedes Mitglied ist zur monatlichen Beitragszahlung verpflichtet. Schüler, Auszubildende, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose zahlen den ermäßigten Mitgliedsbeitrag. Über weitergehende Ermäßigungen entscheidet im Einzefall der Vorstand. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres besteht Befreiung von der Beitragspflicht.
3) Ein Mitglied, das mit seinen Beitragszahlungen länger als 12 Monate im Rückstand ist, wird vom Vorstand schriftlich aufgefordert, die ausstehenden Beträge innerhalb eines Monats auszugleichen oder sich gegenüber dem Vorstand zum Sachverhalt äußern.
4) Ein Mitglied, das keiner der unter Abs. 3 angeführten Aufforderungen nachkommt, wird vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen, da davon auszugehen ist, dass an einer weiteren Mitgliedschaft kein Interesse mehr besteht.

§ 4 Mitgliederversammlung

1) Es finden monatliche Mitgliederversammlungen statt, auf denen den Verein betreffende Beschlüsse gefaßt werden.
2) Einmal jährlich ist eine Jahreshauptversammlung einzuberufen, um Vorstandswahlen durchzuführen. Die Mitglieder werden hierzu schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen eingeladen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse können mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienen Mitglieder erforderlich.
3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

§ 5 Vorstand

1) Der Vorstand des l. Oberurseler Eintracht Frankfurt-Fanclub Taunusquelle setzt sich zusammen aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden sowie der/dem Schatzmeister/in sowie der/dem stellvertretenden Schatzmeister/in. Die Schriftführung wird nach Absprache innerhalb des Vorstandes wahrgenommen.
2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.

§ 5 a Kassenprüfer
1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und verlängert sich  nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Neuwahl der Kassenprüfer. 
2) Die Aufgabe des Kassenprüfers ist es, die Kassengeschäfte des Vereins auf Richtigkeit zu überprüfen.
a) Eine Überprüfung hat mindestens einmal im JAhr zu erfolgen, über das Ergebnis ist der                                     Jahreshauptversammlung zu berichten.
b) Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.
3) Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.

§ 6 Auflösung des Vereins

1) Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung (§4 Abs. 2 der Satzung) mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erfolgen.

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

1) Mitglieder, die nachweislich die Interessen des Vereins schädigen, können nach Abstimmung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
2) Mitglieder, die politisch radikale Gesinnungen in die Öffentlichkeit tragen oder gewalttätig werden, können nach Abstimmung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
3) Bei Fahrten zu Auswärtsspielen von Eintracht Frankfurt sind die Mitglieder gehalten, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen und auf ordnungsgemäßes Verhalten zu achten.


Oberursel, den 07.04.2008

gez. Thomas Willert gez. Markus Krombholz gez. Jörg Ullrich gez. .Snjezana Glesc
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Stellv. Schatzmeisterin


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